Heilpädagogische Praxis Susanne Zaisch

Kostenübernahme

Die Erstberatung für Eltern ist kostenfrei!

Die heilpädagogische Förderung kann in der Regel  ebenfalls kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme einer heilpädagogischen Behandlung durch den Bezirk Oberbayern (bei Vorschulkindern) oder das Jugendamt (bei Schulkindern) ist ein heilpädagogischer Förder- und Behandlungsplan (dieser wird von der Heilpädagogische Praxis erstellt), sowie ein Gutachten des Kinderarztes bzw. bei Schulkindern eines Kinder- und Jugendpsychiaters.

Über die genaueren Voraussetzungen für eine Kostenübernahme informiere ich Sie gerne persönlich.

Ich bin Ihnen gerne bei allen Antragsformalitäten behilflich.

Eine Privatzahlung der heilpädagogischen Förderung ist ebenfalls möglich.